Vorlage:Bild-PD-§134-KUG: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Februar 2014, 22:18 Uhr

55px Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des 19px über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Urheberrechtsgesetzes  am 1. Januar 1966 eine 19px Person des öffentlichen Rechts {{{2}}}  als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe 19px Juristische Person als Urheber (bis 1965) Wikipedia:Bildrechte ). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. 55px
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei 19px gemeinfrei .
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor 19px hier  diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.

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Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


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Diese Vorlage fügt Dateien der Kategorie:Datei:Public Domain (§134 Satz 2 UrhG) hinzu.

Die Diskussion zur Einfügung des §-134-Abschnitts in Wikipedia:Bildrechte findet sich hier.