Vorlage:Bild-PD-§134-KUG

Aus Chemie digital
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PD-icon.svg Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Urheberrechtsgesetzes  am 1. Januar 1966 eine Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite Person des öffentlichen Rechts {{{2}}}  als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite Juristische Person als Urheber (bis 1965) Wikipedia:Bildrechte ). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Flag of Germany.svg
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite gemeinfrei .
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite hier  diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.

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Die Diskussion zur Einfügung des §-134-Abschnitts in Wikipedia:Bildrechte findet sich hier.