Vorlage:Bild-PD-§134-KUG

Aus Chemie digital
Wechseln zu: Navigation, Suche
PD-icon.svg Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Urheberrechtsgesetzes  am 1. Januar 1966 eine Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite Person des öffentlichen Rechts {{{2}}}  als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite Juristische Person als Urheber (bis 1965) Wikipedia:Bildrechte ). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Flag of Germany.svg
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite gemeinfrei .
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor Link zu einer deutschen Wikipedia-Seite hier  diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!


Diese Vorlage fügt Dateien der Kategorie:Datei:Public Domain (§134 Satz 2 UrhG) hinzu.

Die Diskussion zur Einfügung des §-134-Abschnitts in Wikipedia:Bildrechte findet sich hier.