Die unerkannte Gefahr bei Shampoos und Kosmetik
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Version vom 8. Februar 2016, 15:10 Uhr von B.Lachner (Diskussion | Beiträge)
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Das Chemikalienrecht, mit dem wir uns bisher beschäftigt haben, regelt nicht die Beschriftung von Medikamenten, Kosmetika sowie Lebens- und Genussmittel, obwohl bei diesen häufig auch "chemische" Prozesse oder "chemische" Inhaltsstoffe beteiligt sind. Die Regeln zur Beschriftung sind in anderen Rechtstexten festgelegt.
Die andere Art der Beschriftung und Gefahrenkennzeichnung ist aber so gewollt, da beispielsweise etliche Medikamente nach Chemikalienrecht mit dem Totenkopf gekennzeichnet werden müssten, was aber mit Sicherheit Verwirrung auslösen würde.
Die folgenden zwei Artikel beschäftigen mit nicht gekennzeichnete Gefahrstoffen in Kosmetika und anderen Produkten:
Links:
- Rapex ist ein europäisches Warmsystem für besonders gefährliche Produkte. In einer Datenbank findet man, welches Produkt wann gemeldet wurde.
- Das Eco-Label ist ein auf Freiwilligkeit basierendes System. Für jede Produktgruppe gibt es einen Kriterien-Katalog, der erfüllt sein muss, damit das Eco-Label verwendet werden kann. Es soll Produkte und Dienstleistungen auszeichnen, die geringere Umweltauswirkungen haben als Vergleichbare und damit umweltfreundlicher und gesünder sind.